HOPPENSTEDT & WOLTERS
Rechtsanwälte haben sich zur Aufgabe gestellt, mittelständische Unternehmen sowie Angehörige der Berufsgruppen aus den Medienbranchen zu beraten und zu unterstützen.
Neben der Verteidigung von Rechtsansprüchen ist ein wesentlicher Aufgabenbereich die bestmögliche Interessenvertretung im Hinblick auf das tägliche Geschäft der Mandanten. Insbesondere der Umgang mit dem Urheberrecht und damit verbundener Vertragsverhandlungen erfordert neben Kenntnissen der spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen ein umfassendes Wissen im Hinblick auf die Mechanismen der Branche. Dieses Wissen haben sich die Anwälte der Sozietät HOPPENSTEDT & WOLTERS Rechtsanwälte durch gelebte Beteiligung an Projekten in den Bereichen Film, Werbefilm, Werbekampagnen, Presse und bei der Entwicklung von Unterhaltungssoftware erworben.
Zu den Leistungen der Sozietät HOPPENSTEDT & WOLTERS Rechtsanwälte zählen konsequenterweise auch Finanzierungsberatung und Projektberatung in der Film- und Unterhaltungssoftwarebranche. Für viele Mandanten hat sich zudem das stetig wachsende Netzwerk in den unterschiedlichen Branchenzweigen als äußerst hilfreich erwiesen.
Zu dem Mandanten der Sozietät HOPPENSTEDT & WOLTERS Rechtsanwälte zählen beispielsweise Werbefilmproduktionen, Filmproduktionen, Dokumentarfilmhersteller, Regisseure, Kameraleute, Autoren, Komponisten, Werbeagenturen, Grafiker, Unterhaltungssoftwareentwickler und freischaffende Künstler. Medienanwalt, Kanzlei HOPPENSTEDT & WOLTERS Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Schwerpunkte im Urheber-, Lizenzvertrags- und Wettbewerbsrecht. Experte in den Bereichen Film, Games, Musik und Werbung. Langjährige Tätigkeit als freiberuflicher Filmausstatter und Regieassistent. Mitinitiator der Initiative M2 MedienMittwoch.
HOPPENSTEDT & WOLTERS Rechtsanwälte.
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Deutschland
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07.12.2009