Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Niedersachsen unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen zum Beispiel bei Fragen der Arbeitsunfähigkeit, stationären Behandlung oder Behandlungsfehler. Sie geben von Fall zu Fall ihre Einschätzung ab, ob sie eine Bewilligung der Leistung medizinisch für angebracht halten.
Für die Pflegekassen stellt der MDKN fest, ob jemand pflegebedürftig ist; darüber hinaus berät er die Kassen in grundsätzlichen Versorgungs-Fragen. Nicht zuletzt ist der MDKN für die Prüfung der Qualität der Pflegeeinrichtungen zuständig.
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen
Hildesheimer Straße 202
30519 Hannover
Tel.: (0511) 8785-0
Fax: (0511) 8785-199
E-Mail: kontakt@mdkn.de
Internet: www.mdk-niedersachsen.de
07.10.2011
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