Das Sozialgericht Düsseldorf wies im bundesweit ersten Prozess um die elektronische Gesundheitskarte (eGK) die Klage eines Krankenversicherten in erster Instanz ab. Der Versicherte aus Wuppertal scheiterte somit mit seiner Klage gegen die Bergische Krankenkasse Solingen. Das Sozialgericht Düsseldorf ist der Ansicht, dass sich die elektronische Gesundheitskarte in ihrer aktuellen Form - bis auf das Foto - nicht von der bisherigen Gesundheitskarte unterscheidet.
Die möglichen Angaben zu Notfallszenarien oder chronischen Erkrankungen seien freiwillig und müssten von den Versicherten nicht gegeben werden. Somit liege kein Verstoß der informationellen Selbstbestimmung vor. Der Rechtsanwalt des Klägers kündigte bereits Berufung an.
03.07.2012