Sie bieten ein besonderes Seminar für die Medienbranche in Niedersachsen oder Bremen an? In Ergänzung bestehender Angebote können Unternehmen, Vereine und Organisationen einen Antrag stellen. Nicht antragsberechtigt sind staatliche und kommunale Anbieter.
Die Höhe der Zuwendung beträgt für spezifische Ausbildungsmaßnahmen bis zu 25 % der förderfähigen Kosten und für allgemeine Ausbildungsmaßnahmen bis zu 60 % der förderfähigen Kosten. Die Zuwendung kann zugunsten mittlerer Unternehmen um bis zu zehn Prozentpunkte und zugunsten kleiner Unternehmen um 20 Prozentpunkte, maximal jedoch auf 80 % der förderfähigen Kosten, erhöht werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie unter Ziffer 8.1.
Effizienz ist alles! Sie möchten Ihr Unternehmen umgestalten oder benötigen Beratung von außen? nordmedia Fonds kann die Beratungsleistung für die Durchführung von Projekten, die Errichtung, Erweiterung oder grundlegende Rationalisierung und Umgestaltung von Unternehmen, Vereine und Organisationen fördern.
Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie unter Ziffer 8.2.
Petra Schleuning
Förderreferentin
Ausbildungsmaßnahmen und Beratungsleistungen
Tel.: +49 (0)511-12 34 56 62
Fax: +49 (0)511-12 34 56 69
E-Mail: p.schleuning@nordmedia.de
04.05.2012