
ZWISCHENZEIT - SÜDRAND
Für sonstige Maßnahmen, die die multimedial geprägte Kulturwirtschaft in Niedersachsen und Bremen in hohem Maße qualitativ stärken und weiterentwickeln, können in besonders begründeten Einzelfällen an Unternehmen (einschließlich Vereine, Organisationen) Fördermittel gewährt werden. Die Förderung kann bis zur Höhe von 80 % der förderfähigen Kosten betragen.
Nährere Informationen siehe Richtlinie unter Ziffer 10.
Henning Kunze
Förderreferent
Sonstige Maßnahmen
Tel.: +49 (0)511-12 34 56 52
Fax: +49 (0)511-12 34 56 69
E-Mail: h.kunze@nordmedia.de
29.08.2011