Die nordmedia Fonds GmbH hat die PricewaterhouseCoopers AG WPG (PwC) mit der Förderabwicklung beauftragt. Daher müssen bei Antragstellung Prüfgebühren mit kalkuliert und beantragt werden. Die Gebühren werden nur bei Antragsbewilligung fällig.
Die Höhe der jeweiligen Prüfgebühren beläuft sich bei
Drehbuch, Stoff- und Projektentwicklung
auf 2,25 % der Fördersumme (mindestens € 766,00),
Produktionsförderung
bei Förderungssummen bis € 10.200,- auf € 255,00
bei Förderungssummen bis € 25.500,- auf € 920,00
bei Förderungssummen bis € 51.100,- auf € 1.380,00
bei Förderungssummen über € 51.100,- auf 2,7 % der jeweiligen Förderungssumme, wobei der € 525.000,00 übersteigende Förderbetrag nur mit 1,0 % berechnet wird,
Verleih/Vertrieb, Abspiel und Präsentation, Investition, Qualifikation sowie sonstige Maßnahmen
bei Förderungssummen bis € 10.200,- auf € 255,00
bei Förderungssummen bis € 25.500,- auf € 390,00
bei Förderungssummen bis € 51.100,- auf € 690,00
bei Förderungssummen über € 51.100,- auf 1,8 % der jeweiligen Fördersumme.
06.04.2011
Hier finden Sie folgende Informationen, Merkblätter, Anlagen und Tools zur Antragsstellung und Abwicklung: - Prüfgebühren - Koproduktionspartner aus Niedersachsen/ Bremen - Merkblatt zum Regionaleffekt - ... mehr »
Hilfreiche Web-Angebote zur Kalkulationserstellung
www.gagenrechner.de Eine umfangreiche und sehr detaillierte Eingabemaske zur Kalkulation von Stabgagen, auf Basis des Modells 50/40plus. Vom Kameramann über die Produktionsleitung bis ... mehr »
Fassung vom 07.09.2011 ... mehr »